Vermögensaufstellung bei Scheidung – Der komplette Leitfaden
ca. 20 Min. Lesezeit·Veröffentlicht am 15. April 2026
Du stehst vor der Scheidung und fragst dich: Was besitzen wir eigentlich alles? Welche Konten gibt es, welche Versicherungen laufen, was ist mit der Immobilie? Diese Fragen sind normal – und sie sind der Ausgangspunkt für die Vermögensaufstellung (auch Vermögensverzeichnis genannt).
Die Vermögensaufstellung ist eines der wichtigsten Dokumente im Scheidungsverfahren. Diese Aufstellung bildet die Grundlage für den Zugewinnausgleich und bestimmt, wie das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen zwischen beiden Partnern aufgeteilt wird – die sogenannte Vermögensaufteilung. Ohne eine vollständige und strukturierte Vermögensaufstellung können Ansprüche nicht korrekt berechnet werden – und das kann im schlimmsten Fall mehrere Tausend Euro ausmachen.
Dieser Leitfaden erklärt Schritt für Schritt, wie eine Vermögensaufstellung aufgebaut ist, welche Vermögenswerte dazugehören, welche Stichtage relevant sind und wie die benötigten Unterlagen beschafft werden. Er dient der Orientierung und Strukturierung – die rechtliche Bewertung deiner individuellen Situation übernimmt dein Anwalt.
Eine Vermögensaufstellung ist ein strukturiertes Verzeichnis aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten beider Ehepartner zu bestimmten Stichtagen. In der Praxis werden die Begriffe Vermögensaufstellung und Vermögensverzeichnis oft synonym verwendet. Diese Aufstellung wird im Rahmen des Zugewinnausgleichs benötigt, der in Deutschland der gesetzliche Regelfall ist: Rund 90 Prozent aller Ehen werden unter dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft geführt.
Im Kern geht es darum, systematisch und nachvollziehbar darzustellen, was jeder Partner besitzt und was er schuldet – und zwar nicht nur zum heutigen Tag, sondern zu mehreren rechtlich definierten Zeitpunkten. Diese Aufstellung bildet die Basis für die Berechnung, die das Gericht oder die Anwälte beider Seiten vornehmen.
Eine typische Vermögensaufstellung umfasst bei einer durchschnittlichen Ehe zwischen 15 und 30 Einzelpositionen. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen – etwa wenn Unternehmensbeteiligungen, Auslandsimmobilien oder mehrere Depots vorhanden sind – können es deutlich mehr sein. Ein reales Beispiel: Eine Vermögensaufstellung für ein eher bescheidenes Vermögen von rund 165.000 EUR Anfangsvermögen umfasste bereits 24 Seiten mit 22 Vermögenskategorien, ISIN-Nummern, Fondsstrukturen und Immobilienbewertungen.
Rechtlicher Hintergrund
Der Zugewinnausgleich ist in den Paragraphen 1373 bis 1390 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Das Grundprinzip: Jeder Ehepartner behält während der Ehe sein eigenes Vermögen. Es gibt keine automatische gemeinsame Vermögensmasse, wie viele fälschlicherweise annehmen. Bei der Scheidung wird jedoch verglichen, wer während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat – die Differenz wird hälftig ausgeglichen.
Dafür muss das Vermögen beider Partner zu verschiedenen Zeitpunkten erfasst werden. Genau das leistet die Vermögensaufstellung: Diese dokumentiert systematisch, was zu welchem Stichtag vorhanden war.
Wichtig zu verstehen: Die Zugewinngemeinschaft bedeutet nicht, dass alles automatisch beiden gehört. Jeder Partner verwaltet sein Vermögen selbst. Erst bei der Scheidung wird abgerechnet. Wer während der Ehe mehr angesammelt hat als der andere, muss die Hälfte des Unterschieds ausgleichen. Genau deshalb ist die lückenlose Dokumentation so entscheidend.
Auskunftspflicht nach Paragraph 1379 BGB
Beide Ehepartner sind gesetzlich verpflichtet, dem jeweils anderen auf Verlangen Auskunft über ihr Vermögen zu erteilen. Diese Auskunftspflicht umfasst ein vollständiges und wahrheitsgemäßes Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten. Wer unvollständige oder falsche Angaben macht, riskiert rechtliche Konsequenzen – bis hin zur eidesstattlichen Versicherung.
Die Auskunftspflicht besteht zu zwei Zeitpunkten: zum Tag der Trennung und zum Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Das bedeutet, dass beide Partner unabhängig voneinander ihre Vermögensverhältnisse offenlegen müssen. Eine gut vorbereitete Vermögensaufstellung erleichtert die Erfüllung dieser Pflicht erheblich.
Die Vermögensaufstellung ist das Werkzeug, mit dem diese Auskunftspflicht strukturiert erfüllt wird. Je vollständiger und nachvollziehbarer die Aufstellung ist, desto reibungsloser verläuft das Verfahren. Erfahrungsgemäß führen unvollständige Aufstellungen zu Rückfragen, Nachforderungen und Verzögerungen – und damit zu höheren Anwaltskosten auf beiden Seiten.
Vermögensaufstellung vs. Vermögensverzeichnis – Was ist der Unterschied?
Die Begriffe Vermögensaufstellung und Vermögensverzeichnis werden in der Praxis häufig synonym verwendet. Streng genommen gibt es einen Unterschied: Das Vermögensverzeichnis ist der rechtlich geforderte Inhalt der Auskunft nach Paragraph 1379 BGB. Die Vermögensaufstellung ist die strukturierte Darstellung, die dieses Verzeichnis in eine übersichtliche und nachvollziehbare Form bringt.
Für die praktische Arbeit ist der Unterschied kaum relevant. Entscheidend ist, dass alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten vollständig, korrekt und nachprüfbar dokumentiert sind.
Für den Zugewinnausgleich sind drei Stichtage relevant. An jedem dieser Tage wird der Vermögensstand beider Partner erfasst. Das Verständnis dieser Stichtage ist grundlegend für jede Vermögensaufstellung.
Stichtag 1: Tag der Heirat – Anfangsvermögen
Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das jeder Partner am Tag der standesamtlichen Eheschließung besaß. Alles, was vor der Ehe vorhanden war, gehört zum Anfangsvermögen und wird beim Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt.
Was zählt zum Anfangsvermögen:
- Bankguthaben am Hochzeitstag
- Wertpapiere und Fondsanteile
- Immobilien (Verkehrswert zum Zeitpunkt der Eheschließung)
- Fahrzeuge
- Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
- Schulden und Verbindlichkeiten (werden vom Vermögen abgezogen)
Herausforderung in der Praxis: Bei einer durchschnittlichen Ehedauer von 14,8 Jahren in Deutschland liegen die Dokumente zum Anfangsvermögen oft nicht mehr vor. Banken sind in der Regel nur verpflichtet, Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren. Wer keine eigenen Aufzeichnungen hat, kann häufig auf Steuererklärungen, Kontoauszüge oder Kaufverträge zurückgreifen.
Sonderfall: Erbschaften und Schenkungen – Erbschaften und Schenkungen, die ein Partner während der Ehe erhalten hat, werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (Paragraph 1374 Abs. 2 BGB). Diese gelten als privilegierter Erwerb und erhöhen das Anfangsvermögen nachträglich. In der Vermögensaufstellung werden sie separat erfasst und dokumentiert.
Stichtag 2: Tag der Trennung – Trennungsstichtag
Der Trennungsstichtag hat in der Praxis besondere Bedeutung: Ab diesem Zeitpunkt dürfen Vermögenswerte nicht mehr einseitig verschoben oder verschleiert werden. Das Vermögen zu diesem Zeitpunkt wird auch als Trennungsvermögen bezeichnet. Der Tag der Trennung ist der Zeitpunkt, an dem mindestens ein Partner die häusliche Gemeinschaft endgültig aufgibt.
Warum der Trennungsstichtag wichtig ist:
- Er markiert den Beginn der Trennungszeit (in der Regel mindestens ein Jahr vor der Scheidung)
- Vermögensverschiebungen nach der Trennung können vom Gericht kritisch bewertet werden
- Er dient als Orientierungspunkt für die Berechnung des Endvermögens
Dokumentation der Trennung: Der Tag der Trennung ist häufig umstritten. Es ist ratsam, den Zeitpunkt nachweisbar zu dokumentieren – beispielsweise durch ein Schreiben an den Partner, eine Meldeummeldung oder ein Gesprächsprotokoll. Dein Anwalt kann dich beraten, wie dies in deiner konkreten Situation am besten erfolgt.
Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung: Auch eine Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist rechtlich möglich, wenn die häusliche Gemeinschaft aufgelöst wird. Das bedeutet: getrennte Schlafzimmer, kein gemeinsames Wirtschaften (Einkaufen, Kochen, Wäsche), keine gemeinsamen Freizeitaktivitäten. Auch hier ist die Dokumentation des genauen Zeitpunkts wichtig, da er den Vermögensstand an diesem Tag festlegt.
Stichtag 3: Zustellung des Scheidungsantrags – Endvermögen
Das Endvermögen wird zum Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Partner berechnet (Paragraph 1384 BGB). Dies ist der rechtlich maßgebliche Stichtag für den Zugewinnausgleich.
Was zum Endvermögen zählt:
- Sämtliche Vermögenswerte zu ihrem aktuellen Verkehrswert
- Alle Verbindlichkeiten und Schulden
Hinweis: Rentenanwartschaften und Altersvorsorge gehören nicht in die Vermögensaufstellung für den Zugewinn. Diese werden separat über den Versorgungsausgleich geregelt.
Berechnung des Zugewinns: Der Zugewinn eines Partners ergibt sich aus der Differenz zwischen Endvermögen und Anfangsvermögen. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen Partner ausgleichen. Die genaue Berechnung kann komplex sein und hängt von den individuellen Verhältnissen ab – hier ist anwaltliche Beratung besonders wichtig.
Beispiel zur Veranschaulichung: Partner A hatte bei der Heirat ein Vermögen von 20.000 EUR und zum Stichtag des Scheidungsantrags ein Vermögen von 120.000 EUR. Der Zugewinn von Partner A beträgt also 100.000 EUR. Partner B hatte bei der Heirat 5.000 EUR und zum Stichtag 45.000 EUR – Zugewinn 40.000 EUR. Die Differenz der Zugewinne beträgt 60.000 EUR. Partner A müsste in diesem vereinfachten Beispiel 30.000 EUR an Partner B ausgleichen. Dieses Beispiel dient nur der Veranschaulichung des Prinzips – die tatsächliche Berechnung berücksichtigt weitere Faktoren wie Indexierung und privilegierten Erwerb. Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit mehreren Rechenbeispielen findest du im Artikel Zugewinnausgleich berechnen.
Eine vollständige Vermögensaufstellung umfasst sämtliche Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Die folgende Übersicht zeigt die häufigsten Kategorien und welche Dokumente jeweils benötigt werden.
Bankkonten und Bargeld
Alle Girokonten, Sparkonten, Tagesgeldkonten und Festgeldkonten beider Partner werden erfasst – auch solche, die nur auf einen Namen laufen.
Benötigte Unterlagen:
- Kontoauszüge zu allen drei Stichtagen
- Sparbücher mit Saldenbescheinigung
- Bescheinigungen über Festgeldanlagen
Wo anfordern: Direkt bei der kontoführenden Bank. In der Regel genügt ein formloses Schreiben oder ein Online-Antrag im Banking-Portal.
Wertpapiere und Fondsanteile
Aktien, Anleihen, ETFs, Investmentfonds, Zertifikate und sonstige Wertpapiere in Depots beider Partner.
Benötigte Unterlagen:
- Depotauszüge mit ISIN-Nummern und Stückzahlen zu allen Stichtagen
- Historische Kurswerte (bei börsennotierten Papieren in der Regel online nachvollziehbar)
- Erträgnisaufstellungen
Wo anfordern: Bei der depotführenden Bank oder dem Online-Broker. Depotauszüge zu historischen Stichtagen können in der Regel über den Kundenservice angefordert werden.
Immobilien
Alle Immobilien – Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke, Gewerbeimmobilien – unabhängig davon, wem sie formal gehören.
Benötigte Unterlagen:
- Grundbuchauszug (aktuell)
- Kaufvertrag mit Kaufpreis
- Aktuelle Wertermittlung oder Gutachten (für das Endvermögen)
- Grundschuldbestellungen und Darlehensverträge
- Nebenkostenabrechnungen und Mietverträge (bei vermieteten Objekten)
Wo anfordern: Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht. Wertgutachten durch einen vereidigten Sachverständigen oder durch Vergleichswertverfahren. Darlehensunterlagen bei der finanzierenden Bank.
Lebensversicherungen
Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen mit Rückkaufswert.
Benötigte Unterlagen:
- Versicherungsschein mit Vertragsnummer
- Wertmitteilung zum jeweiligen Stichtag (Rückkaufswert bei Kapitalversicherungen)
- Fondsgebundene Versicherungen: Anteilswerte und Fondsbestand
Wo anfordern: Beim Versicherungsunternehmen. In der Regel genügt ein Schreiben mit Vertragsnummer und der Bitte um Wertmitteilung zu einem bestimmten Stichtag.
Fahrzeuge
Alle PKW, Motorräder, Wohnmobile und sonstige Fahrzeuge beider Partner.
Benötigte Unterlagen:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Kaufvertrag oder Leasingvertrag
- Aktuelle Fahrzeugbewertung (Schwacke-Liste oder DAT)
Wo anfordern: Fahrzeugbewertung über Online-Portale wie Schwacke oder DAT. Leasingverträge beim Leasinggeber.
Hausrat und Wertgegenstände
Möbel, Elektronik, Schmuck, Kunstgegenstände, Sammlungen und sonstiger Hausrat von erheblichem Wert.
Besonderheit: Hausrat wird in der Regel nicht über den Zugewinnausgleich aufgeteilt, sondern im Rahmen der Hausratsverteilung (Paragraph 1568b BGB). Wertvolle Einzelstücke können jedoch zum Vermögen zählen.
Dokumentation:
- Fotos mit Datum
- Kaufbelege und Rechnungen
- Gutachten für Schmuck, Kunst oder Antiquitäten
Unternehmensbeteiligungen
Anteile an GmbHs, KGs, OHGs, Einzelunternehmen und sonstige Gesellschaftsbeteiligungen.
Benötigte Unterlagen:
- Gesellschaftsvertrag
- Jahresabschlüsse der letzten Jahre
- Unternehmensbewertung (Ertragswertverfahren, vereinfachtes Ertragswertverfahren oder Substanzwertverfahren)
- Auszug aus dem Handelsregister
Besonderheit: Die Bewertung von Unternehmensbeteiligungen ist in der Regel komplex und erfordert häufig einen Sachverständigen. Dein Anwalt kann dich beraten, welches Bewertungsverfahren in deiner Situation üblich ist.
Schulden und Verbindlichkeiten
Alle Schulden und Verbindlichkeiten werden in der Vermögensaufstellung berücksichtigt – sie verringern das Vermögen.
Häufige Verbindlichkeiten:
- Hypothekendarlehen und Immobilienfinanzierungen
- Konsumentenkredite und Ratenzahlungen
- Dispositionskredite
- Steuerschulden und Steuernachzahlungen
- Unterhaltsrückstände
- Bürgschaften
Benötigte Unterlagen:
- Darlehensverträge mit aktueller Restschuld
- Kontoauszüge mit Dispositionsstand
- Steuerbescheide
- Bürgschaftsurkunden
Weitere Vermögenskategorien
Je nach individueller Situation können weitere Kategorien relevant sein:
- Bausparverträge: Bausparguthaben und Anspruch auf Bauspardarlehen. Unterlagen bei der Bausparkasse anfordern.
- Kryptowährungen und digitale Assets: Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen. Wallet-Auszüge und Transaktionshistorie als Nachweis.
- Genossenschaftsanteile: Anteile an Wohnungsbaugenossenschaften, Energiegenossenschaften und ähnlichen Organisationen.
- Patente und Lizenzen: Gewerbliche Schutzrechte können Vermögenswert haben.
- Steuererstattungsansprüche: Noch nicht ausgezahlte Steuererstattungen zählen ebenfalls zum Vermögen.
- Forderungen und Darlehen an Dritte: Geld, das anderen geliehen wurde.
- Edelmetalle: Gold, Silber und andere Edelmetalle in physischer Form.
Was gehört nicht in den Zugewinn?
In der Praxis verwechseln viele Mandanten den Zugewinnausgleich mit dem Versorgungsausgleich. Alles, was unter das Stichwort „Altersvorsorge" fällt, gehört nicht in die Vermögensaufstellung – sondern läuft bei der Scheidung über einen eigenen Prozess: den Versorgungsausgleich.
Folgende Positionen gehören nicht in den Zugewinn:
- Gesetzliche Rentenanwartschaften – werden vom Familiengericht direkt bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert
- Betriebliche Altersvorsorge – Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Unterstützungskassen und Direktzusagen
- Riester- und Rürup-Verträge – geförderte Altersvorsorgeverträge
Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich von Amts wegen durch. Nach Einreichung des Scheidungsantrags erhältst du Fragebögen (Formulare V10 und V11), in denen du deine Versorgungsanwartschaften angibst. Die Berechnung übernehmen die Versorgungsträger – das ist Versicherungsmathematik und nichts, was du selbst aufbereiten musst.
Unterlagen für den Versorgungsausgleich (eigener Prozess bei der Scheidung):
- Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung
- Versorgungsauskunft des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge
- Bescheinigungen über Riester- und Rürup-Verträge
Bearbeitungszeiten:
- Deutsche Rentenversicherung: 4 bis 8 Wochen (besonders bei Kontenklärung)
- Arbeitgeber: 1 bis 3 Wochen
Grenzfall Arbeitgeber-Aktien: Wenn dein Arbeitgeber dir Aktien als Gehaltsbestandteil gewährt, zählen diese zum Vermögen (Wertpapiere) – nicht zur Altersvorsorge. Diese gehören in die Vermögensaufstellung. Im Zweifel kläre die Zuordnung mit deinem Anwalt.
Ausführliche Informationen zum Versorgungsausgleich findest du im Artikel Versorgungsausgleich: Rentenansprüche bei der Scheidung.
Ein wesentlicher Teil der Vermögensaufstellung ist das Beschaffen von Dokumenten und Nachweisen. In vielen Fällen müssen Banken, Versicherungen und Arbeitgeber angeschrieben werden, um Belege zu bestimmten Stichtagen zu erhalten.
Was ein Auskunftsschreiben enthalten muss
Ein wirksames Auskunftsschreiben enthält in der Regel folgende Angaben:
- Absender: Vollständiger Name und aktuelle Anschrift
- Vertrags- oder Kontonummer: Zur eindeutigen Zuordnung
- Gewünschter Stichtag: Das Datum, zu dem der Vermögensstand benötigt wird
- Art der gewünschten Auskunft: Beispielsweise Kontostand, Depotauszug, Rückkaufswert oder Saldenbescheinigung
- Hinweis auf den Verwendungszweck: "Im Rahmen eines familienrechtlichen Verfahrens" ist in der Regel ausreichend
- Fristsetzung: Eine angemessene Frist von zwei bis vier Wochen ist üblich
Typische Empfänger
| Empfänger | Typische Anfrage |
|---|---|
| Hausbank/Sparkasse | Kontoauszüge und Saldenbescheinigungen zu den Stichtagen |
| Depotbank/Broker | Depotauszüge mit Bestandsverzeichnis |
| Versicherungsunternehmen | Wertmitteilung/Rückkaufswert zu den Stichtagen |
| Bausparkasse | Bausparguthaben und Vertragsstatus |
| Grundbuchamt | Aktueller Grundbuchauszug |
Empfänger für den Versorgungsausgleich (eigener Prozess bei der Scheidung – siehe Versorgungsausgleich):
| Empfänger | Typische Anfrage |
|---|---|
| Arbeitgeber | Versorgungsauskunft zur betrieblichen Altersvorsorge |
| Deutsche Rentenversicherung | Aktuelle Rentenauskunft |
Bearbeitungszeiten einplanen
Die Beschaffung aller Unterlagen kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Erfahrungswerte für typische Bearbeitungszeiten:
- Banken und Sparkassen: 1 bis 3 Wochen
- Versicherungen: 2 bis 4 Wochen
- Grundbuchamt: 1 bis 2 Wochen
Es ist daher ratsam, die Auskunftsschreiben so früh wie möglich zu versenden. Je vollständiger die Unterlagen bei der ersten Vorlage beim Anwalt sind, desto schneller und kostengünstiger kann das Verfahren voranschreiten.
Kosten
Für einige Auskünfte fallen Gebühren an:
- Grundbuchauszug: ca. 10 bis 20 EUR
- Historische Kontoauszüge: je nach Bank 5 bis 25 EUR pro Auszug
- Versicherungswertmitteilungen: in der Regel kostenlos
- Fahrzeugbewertung (online): 5 bis 15 EUR
- Rentenauskunft (Versorgungsausgleich): kostenlos
Eine unvollständige oder fehlerhafte Vermögensaufstellung kann das Verfahren verzögern und zu finanziellen Nachteilen führen. Die folgenden Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf.
Fehler 1: Vermögenskategorien vergessen
Viele Menschen denken bei Vermögen nur an Bankkonten und Immobilien. Bausparverträge, Steuererstattungsansprüche, Genossenschaftsanteile oder Kryptowährungen werden häufig übersehen. Eine systematische Checkliste hilft, keine Kategorie zu vergessen.
Fehler 2: Falsche Stichtage verwenden
Die Vermögenswerte müssen exakt zu den rechtlich relevanten Stichtagen ermittelt werden – nicht zum heutigen Tag und nicht zu einem beliebigen Datum in der Vergangenheit. Besonders beim Anfangsvermögen ist die korrekte Zuordnung zum Tag der Eheschließung wichtig.
Fehler 3: Schulden nicht berücksichtigen
Schulden und Verbindlichkeiten verringern das Vermögen. Wer Schulden in der Aufstellung vergisst, stellt sein Vermögen höher dar als es tatsächlich ist. Alle Darlehen, Dispositionskredite und sonstigen Verbindlichkeiten gehören in die Vermögensaufstellung.
Fehler 4: Unzureichende Dokumentation
Reine Behauptungen über Vermögenswerte reichen nicht aus. Jede Position in der Vermögensaufstellung muss durch Belege nachgewiesen werden können. Kontoauszüge, Depotauszüge, Versicherungsbescheinigungen und Kaufverträge sind die gängigsten Nachweise.
Fehler 5: Zu spät mit der Beschaffung beginnen
Die Beschaffung aller Unterlagen dauert erfahrungsgemäß mehrere Wochen. Wer erst kurz vor dem Gerichtstermin damit beginnt, riskiert Verzögerungen und möglicherweise nachteilige Schätzungen durch das Gericht.
Fehler 6: Vermögenswerte verschweigen
Bewusst verschwiegene Vermögenswerte können schwerwiegende Konsequenzen haben. Das Gericht kann eine eidesstattliche Versicherung verlangen (Paragraph 1379 Abs. 2 BGB). Falsche Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung sind strafbar.
Die folgende Checkliste fasst die wichtigsten Schritte bei der Erstellung einer Vermögensaufstellung zusammen:
- Stichtage klären – Datum der Eheschließung, Datum der Trennung und Datum der Zustellung des Scheidungsantrags ermitteln.
- Vermögenskategorien durchgehen – Alle 20+ Kategorien systematisch prüfen: Bankkonten, Wertpapiere, Immobilien, Versicherungen, Fahrzeuge, Sachwerte, Krypto, Beteiligungen, Schulden.
- Versorgungsausgleich separat prüfen – Altersvorsorge und Rentenanwartschaften laufen bei der Scheidung über einen eigenen Prozess. Mehr dazu im Artikel Versorgungsausgleich.
- Vorhandene Unterlagen sammeln – Kontoauszüge, Depotauszüge, Versicherungsscheine, Grundbuchauszüge und Verträge zusammentragen, die bereits verfügbar sind.
- Fehlende Unterlagen identifizieren – Für jeden Vermögenswert und jeden Stichtag prüfen, ob ein Nachweis vorliegt.
- Auskunftsschreiben versenden – Banken, Versicherungen und Behörden anschreiben, um fehlende Dokumente zu beschaffen.
- Nachverfolgung – Status je Auskunftsschreiben erfassen: versandt, nachgefragt, erhalten, eingetragen.
- Aufstellung strukturieren – Alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten übersichtlich nach Kategorien und Stichtagen ordnen.
- Anwalt übergeben – Die vollständige Aufstellung mit allen Belegen dem Anwalt zur rechtlichen Prüfung und Einreichung vorlegen.
Kostenlose Checkliste herunterladen
Alle 20+ Vermögenskategorien, alle drei Stichtage, alle benötigten Unterlagen – als PDF zum Ausdrucken und Abhaken.
Die Erstellung einer Vermögensaufstellung ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein Prozess, der sich über mehrere Wochen erstrecken kann. Während die Auskunftsschreiben unterwegs sind und die Antworten nach und nach eintreffen, wächst die Aufstellung Stück für Stück.
Status je Vermögensposition
Für jede Position in der Vermögensaufstellung ist es hilfreich, den aktuellen Status festzuhalten:
- Offen: Position identifiziert, aber noch keine Unterlagen angefordert
- Angefordert: Auskunftsschreiben versandt, Antwort steht aus
- Erhalten: Unterlagen sind eingegangen, aber noch nicht eingetragen
- Erledigt: Alle Werte für alle relevanten Stichtage sind dokumentiert und belegt
Diese Statuserfassung hilft, den Überblick zu behalten und gezielt dort nachzufassen, wo noch Informationen fehlen.
Zeitplanung
Als Faustregel gilt: Zwischen dem Beginn der Dokumentenbeschaffung und der fertigen Vermögensaufstellung vergehen in der Regel sechs bis zwölf Wochen. Wer frühzeitig beginnt, vermeidet Zeitdruck und kann fehlende Unterlagen rechtzeitig nachfordern.
Ein realistischer Zeitplan könnte so aussehen:
- Woche 1-2: Alle vorhandenen Unterlagen sammeln und sichten. Vermögenskategorien durchgehen und offene Positionen identifizieren.
- Woche 2-3: Auskunftsschreiben an alle relevanten Stellen versenden.
- Woche 4-8: Antworten sammeln und in die Aufstellung eintragen. Bei Ausbleiben von Antworten nachfassen.
- Woche 8-10: Aufstellung vervollständigen und auf Konsistenz prüfen. Fehlende Positionen gezielt nachfordern.
- Woche 10-12: Finale Prüfung, Anlagen sortieren, Aufstellung dem Anwalt übergeben.
Dieser Zeitplan ist ein Richtwert. Bei einfachen Vermögensverhältnissen geht es schneller, bei komplexen Strukturen kann es auch länger dauern. Entscheidend ist, den Prozess früh zu starten und systematisch vorzugehen.
Ordnung und Nachvollziehbarkeit
Eine gute Vermögensaufstellung ist nicht nur vollständig, sondern auch nachvollziehbar aufgebaut. Das bedeutet: Jede Position hat eine laufende Nummer, jeder Beleg ist eindeutig zugeordnet, und die Struktur folgt einem einheitlichen Schema. In der Praxis hat sich ein Anlagenverzeichnis bewährt, bei dem jeder Beleg eine Kennung erhält (zum Beispiel A1 für den ersten Kontoauszug, A2 für den zweiten, E1 für den ersten Beleg zum Endvermögen und so weiter). Dieses Verweissystem macht es dem Anwalt und dem Gericht leicht, einzelne Positionen zu überprüfen.
Die Vermögensaufstellung ist ein umfangreiches, aber strukturierbares Projekt. Mit einer systematischen Vorgehensweise und den richtigen Unterlagen lässt sich auch eine komplexe Vermögenssituation übersichtlich darstellen.
Vertief einzelne Themen:
Die folgenden Artikel gehen auf spezifische Aspekte der Vermögensaufstellung vertieft ein:
- Zugewinnausgleich berechnen – Schritt für Schritt
- Welche Unterlagen brauche ich für die Scheidung?
- Kontoauszüge bei der Bank anfordern – so funktioniert es
- Die drei Stichtage beim Zugewinnausgleich verstehen
- Alle Vermögenswerte-Kategorien im Überblick
- Trennungsdatum richtig dokumentieren
Jeder Scheidungsfall ist individuell. Dieser Leitfaden bietet eine Orientierung für die strukturierte Erfassung von Vermögenswerten. Für die rechtliche Bewertung und die Durchsetzung von Ansprüchen ist die Hinzuziehung eines Fachanwalts für Familienrecht zu empfehlen.
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Die Vermögensaufstellung ist Pflicht im Rahmen des Zugewinnausgleichs – sie dokumentiert das Vermögen beider Partner zu drei Stichtagen.
- 20 und mehr Vermögenskategorien können relevant sein – von Bankkonten über Versicherungen bis hin zu Kryptowährungen und Steuererstattungen. Altersvorsorge gehört nicht dazu – sie wird im Versorgungsausgleich geregelt.
- Auskunftsschreiben an Banken und Versicherungen sind der zeitaufwendigste Teil – frühzeitig beginnen spart Wochen.
- Häufige Fehler wie vergessene Kategorien, falsche Stichtage oder fehlende Belege lassen sich durch systematisches Vorgehen vermeiden.
- Eine vollständige, strukturierte und belegte Vermögensaufstellung schützt deine Position und beschleunigt das Verfahren.