Vermögenswerte bei der Scheidung: Alle Kategorien im Überblick
5 Min. Lesezeit·Veröffentlicht am 15. April 2026
Bei einer Scheidung zählt im Rahmen des Zugewinnausgleichs grundsätzlich jeder Vermögenswert – unabhängig davon, wem er gehört oder wie er zustande gekommen ist. Die Herausforderung liegt darin, an alle Positionen zu denken. Denn vergessene Vermögenswerte können im Verfahren zu erheblichen Nachteilen führen.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Kategorien, die in einer Vermögensaufstellung erfasst werden.
Girokonten
Das Girokonto ist der naheliegendste Vermögenswert. Erfasst wird der Saldo zu jedem der drei Stichtage. Bei Gemeinschaftskonten wird in der Regel jedem Ehepartner die Hälfte zugerechnet.
Sparkonten und Tagesgeldkonten
Alle Spareinlagen – ob klassisches Sparbuch, Tagesgeld oder Festgeld – gehören zur Vermögensaufstellung. Angesparte Zinsen werden ebenfalls berücksichtigt.
Fremdwährungskonten
Konten in ausländischer Währung werden zum Wechselkurs des jeweiligen Stichtags umgerechnet.
Aktien und ETFs
Einzelaktien und ETF-Anteile werden mit dem Börsenkurs des Stichtags bewertet. Die ISIN-Nummer und Stückzahl sind dabei die entscheidenden Angaben.
Investmentfonds
Fondsanteile werden zum Rücknahmepreis des Stichtags bewertet. Bei ausschüttenden Fonds sind auch zwischenzeitliche Ausschüttungen relevant.
Anleihen und Rentenpapiere
Festverzinsliche Wertpapiere werden zum Kurswert des Stichtags erfasst, zuzüglich aufgelaufener Stückzinsen.
Zertifikate und Derivate
Strukturierte Produkte, Optionsscheine und andere Derivate werden zum letzten festgestellten Kurs bewertet.
Immobilien sind häufig der größte Einzelposten in einer Vermögensaufstellung. Relevant ist der Verkehrswert (Marktwert) zum jeweiligen Stichtag. Mehr dazu im Artikel Immobilie bei Scheidung.
Selbstgenutztes Wohneigentum
Die eigene Wohnung oder das eigene Haus muss bewertet werden – auch wenn kein Verkauf geplant ist. In der Regel wird ein Sachverständigengutachten eingeholt.
Vermietete Immobilien
Bei vermieteten Objekten fließt der Verkehrswert ein. Mieteinnahmen spielen für die Vermögensaufstellung selbst keine Rolle, können aber für Unterhaltsberechnungen relevant sein.
Grundstücke
Auch unbebaute Grundstücke haben einen Verkehrswert und gehören in die Vermögensaufstellung.
Lebensversicherungen
Kapitalbildende Lebensversicherungen haben einen Rückkaufswert, der als Vermögenswert zählt. Die Versicherungsgesellschaft stellt auf Anfrage eine Wertmitteilung zum gewünschten Stichtag aus.
Private Rentenversicherungen
Private Rentenversicherungen – ob klassisch oder fondsgebunden – haben in der Ansparphase einen Rückkaufswert. In der Auszahlungsphase ist die Bewertung komplexer.
Berufsunfähigkeitsversicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherungen mit Sparanteil haben einen Rückkaufswert. Reine Risikoversicherungen haben keinen Vermögenswert.
Bausparverträge sind eine Mischform: Diese Verträge dienen sowohl dem Sparen als auch der Finanzierung. Der aktuelle Guthabenstand zum Stichtag ist der relevante Vermögenswert.
Ein häufiges Missverständnis: Viele Betroffene zählen Altersvorsorge-Anwartschaften zu ihrem Vermögen und nehmen sie in die Vermögensaufstellung auf. Das ist falsch – und kann beim Anwalt für unnötige Mehrarbeit sorgen.
Altersvorsorge gehört in den Versorgungsausgleich
Alles, was unter das Stichwort „Altersvorsorge" fällt, wird nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt, sondern läuft bei der Scheidung über einen eigenen Prozess: den Versorgungsausgleich. Das Familiengericht kümmert sich darum von Amts wegen – du musst das nicht beantragen.
Folgende Positionen gehören nicht in die Vermögensaufstellung für den Zugewinn:
- Gesetzliche Rentenanwartschaften – Die während der Ehe erworbenen Entgeltpunkte werden im Versorgungsausgleich geteilt. Das Familiengericht holt die Auskünfte direkt bei der Deutschen Rentenversicherung ein.
- Betriebliche Altersvorsorge – Direktversicherungen, Pensionszusagen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen werden im Versorgungsausgleich erfasst.
- Riester- und Rürup-Verträge – Geförderte Altersvorsorgeverträge fallen unter den Versorgungsausgleich.
Für den Versorgungsausgleich erhältst du nach Einreichung des Scheidungsantrags Fragebögen vom Gericht (Formulare V10 und V11). Ausführliche Informationen dazu findest du im Artikel Versorgungsausgleich: Rentenansprüche bei der Scheidung.
Grenzfälle
Nicht immer ist die Zuordnung eindeutig:
- Kapitallebensversicherungen mit Einmalauszahlung haben einen Rückkaufswert und zählen zum Vermögen (Zugewinn) – nicht zur Altersvorsorge.
- Private Rentenversicherungen in der Ansparphase haben ebenfalls einen Rückkaufswert und werden in der Vermögensaufstellung erfasst.
- Arbeitgeber-Aktien, die als Gehaltsbestandteil gewährt werden, gelten als Vermögen (Wertpapiere) – auch wenn sie der Altersvorsorge dienen sollen.
Im Zweifel gilt: Frag deinen Rechtsanwalt oder deine Rechtsanwältin, ob eine Position in den Zugewinn oder den Versorgungsausgleich gehört.
PKW und Motorräder
Fahrzeuge werden zum Zeitwert des Stichtags bewertet. Gängige Bewertungsportale (Schwacke, DAT) geben Orientierung. Entscheidend sind Marke, Modell, Baujahr, Laufleistung und Zustand.
Wohnmobile, Boote und Sonderfahrzeuge
Auch seltene oder hochwertige Fahrzeuge gehören in die Vermögensaufstellung. Bei hohen Werten kann ein Sachverständigengutachten sinnvoll sein.
Gold, Silber, Platin
Physische Edelmetalle (Barren, Münzen) werden zum Marktpreis des Stichtags bewertet. Die Menge und Reinheit sind die entscheidenden Angaben.
Schmuck und Kunstgegenstände
Schmuck von erheblichem Wert und Kunstgegenstände können Teil der Vermögensaufstellung sein. Die Abgrenzung zum Hausrat ist in der Praxis häufig strittig.
Bitcoin, Ethereum und andere Kryptowährungen
Kryptowährungen werden zum Marktpreis des jeweiligen Stichtags bewertet. Die Dokumentation kann herausfordernd sein, da dezentrale Wallets nicht immer einfach nachweisbar sind. Exchange-Konten (Coinbase, Kraken, Bitpanda) lassen sich leichter belegen.
NFTs und Token
Digitale Vermögenswerte wie NFTs werden ebenfalls erfasst, sofern sie einen feststellbaren Marktwert haben.
GmbH-Anteile
GmbH-Anteile werden nach dem Ertragswertverfahren oder dem vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet. Eine Unternehmensbewertung durch einen Sachverständigen ist in der Regel erforderlich.
Einzelunternehmen und Freiberuflerpraxen
Der Wert eines Einzelunternehmens oder einer Praxis setzt sich zusammen aus Substanzwert und Ertragswert. Die Bewertung ist komplex und erfordert regelmäßig ein Gutachten.
Stille Beteiligungen und Kommanditanteile
Auch atypische Beteiligungsformen werden im Zugewinnausgleich berücksichtigt.
Hypotheken und Baufinanzierungen
Der Restbetrag offener Immobilienkredite wird als Verbindlichkeit vom Vermögen abgezogen.
Konsumentenkredite
Ratenkredite, Dispositionskredite und sonstige Verbindlichkeiten reduzieren das Vermögen. Fordere bei deiner Bank eine aktuelle Saldomitteilung an.
Steuerschulden
Offene Steuernachzahlungen oder Steuervorauszahlungen können als Verbindlichkeit berücksichtigt werden.
Erbschaften und Schenkungen
Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB). Diese erhöhen also nicht den Zugewinn. Die Wertsteigerung einer Erbschaft kann allerdings Zugewinn darstellen.
Hausrat
Hausratsgegenstände (Möbel, Elektronik, Haushaltsgegenstände) werden in der Regel nicht in die Vermögensaufstellung aufgenommen, sondern separat im Rahmen der Hausratsteilung geregelt.
Lotteriegewinne
Auch Lotteriegewinne während der Ehezeit gehören zum Zugewinn.
Die Vielfalt der möglichen Vermögenswerte zeigt, warum eine systematische Vermögensaufstellung unverzichtbar ist. Es empfiehlt sich, jede Kategorie systematisch durchzugehen und auch Positionen zu dokumentieren, bei denen du unsicher bist, ob sie relevant sind. Dein Rechtsanwalt oder deine Rechtsanwältin kann dann beurteilen, was in die Berechnung einfließt.
Für deine individuelle Situation wende dich an deinen Rechtsanwalt oder deine Rechtsanwältin.
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