Stichtage beim Zugewinnausgleich: Die drei Zeitpunkte erklärt
5 Min. Lesezeit·Veröffentlicht am 15. April 2026
Der Zugewinnausgleich ist das Herzstück der Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung. Um den Zugewinn jedes Ehepartners zu berechnen, braucht das Familiengericht Vermögenswerte zu genau definierten Zeitpunkten – den sogenannten Stichtagen.
Diese Stichtage sind gesetzlich festgelegt und nicht verhandelbar. Wer sie versteht, kann seine Vermögensaufstellung von Anfang an richtig strukturieren.
Was ist das Anfangsvermögen?
Das Anfangsvermögen (§ 1374 BGB) umfasst alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die jeder Ehepartner am Tag der Eheschließung besessen hat. Es bildet den Ausgangspunkt für die Berechnung des Zugewinns.
Was wird erfasst?
- Kontoguthaben (Girokonto, Sparkonto, Tagesgeld)
- Wertpapierdepots (Aktien, Fonds, ETFs)
- Immobilien (Verkehrswert zum Stichtag)
- Lebensversicherungen (Rückkaufswert)
- Fahrzeuge (Zeitwert)
- Schulden und Verbindlichkeiten (werden abgezogen)
Häufiges Problem: Alte Daten beschaffen
Wenn die Ehe vor vielen Jahren geschlossen wurde, ist die Beschaffung von Kontoauszügen und Wertmitteilungen oft schwierig. Banken bewahren Daten in der Regel nur 10 Jahre auf. Für ältere Ehen empfiehlt es sich, frühzeitig nach alternativen Nachweisen zu suchen – etwa alte Steuererklärungen, Notarverträge oder Versicherungsunterlagen.
Sonderfall: Negatives Anfangsvermögen
Seit der Reform von 2009 kann das Anfangsvermögen auch negativ sein. Das bedeutet: Wenn ein Ehepartner bei Eheschließung mehr Schulden als Vermögen hatte, wird dies berücksichtigt. Der Schuldenabbau während der Ehe gilt als Zugewinn.
Was ist das Endvermögen?
Das Endvermögen (§ 1375 BGB) umfasst alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten am Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehepartner zugestellt wird. Dieser Tag wird vom Familiengericht dokumentiert.
Warum nicht der Trennungstag?
Das ist ein häufiges Missverständnis: Nicht der Tag der Trennung ist entscheidend für die Berechnung des Zugewinns, sondern der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags. Zwischen Trennung und Zustellung können Monate oder sogar Jahre vergehen.
Was wird erfasst?
Dieselben Vermögenskategorien wie beim Anfangsvermögen, aber zu einem anderen Stichtag:
- Alle Kontostände zum Zustellungsdatum
- Depotbewertungen zum Zustellungsdatum
- Immobilienverkehrswert zum Zustellungsdatum (häufig durch Gutachten)
- Versicherungswerte zum Zustellungsdatum
- Aktuelle Verbindlichkeiten
Illoyale Vermögensverfügungen
Das Gesetz schützt vor Vermögensverschiebungen zwischen Trennung und Zustellung. Nach § 1375 Abs. 2 BGB werden dem Endvermögen Beträge hinzugerechnet, die ein Ehepartner nach Trennung in der Absicht, den anderen zu benachteiligen, verschwendet oder beiseitegeschafft hat.
Welche Rolle spielt der Trennungstag?
Obwohl der Trennungstag kein offizieller Stichtag für die Zugewinnberechnung ist, hat er praktische Bedeutung:
- Er markiert den Beginn des Trennungsjahres (Voraussetzung für die Scheidung)
- Vermögensverschiebungen nach dem Trennungstag werden besonders kritisch betrachtet
- Für Unterhaltsberechnungen sind die Einkommensverhältnisse zum Trennungszeitpunkt relevant
Mehr zur Dokumentation des Trennungsdatums erfährst du im Artikel Trennungsdatum dokumentieren.
Der Zugewinn jedes Ehepartners berechnet sich vereinfacht als:
Zugewinn = Endvermögen - Anfangsvermögen
Das Familiengericht berechnet den Zugewinn für beide Ehepartner getrennt. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz an den anderen ausgleichen.
Beispiel zur Veranschaulichung
Ohne Bewertung eines konkreten Falls: Wenn ein Ehepartner bei Eheschließung 20.000 Euro hatte und zum Stichtag des Scheidungsantrags 120.000 Euro besitzt, beträgt der Zugewinn 100.000 Euro. Hat der andere Ehepartner einen Zugewinn von 40.000 Euro erzielt, beträgt die Differenz 60.000 Euro. Der Ausgleichsanspruch wäre dann die Hälfte – 30.000 Euro.
Dies ist eine vereinfachte Darstellung. Die tatsächliche Berechnung berücksichtigt zahlreiche Sonderfälle wie Erbschaften, Schenkungen und die Kaufkraftbereinigung des Anfangsvermögens. Eine ausführliche Anleitung mit mehreren Beispielen findest du im Artikel Zugewinnausgleich berechnen.
Verwechslung von Trennungstag und Zustellungstag
Der wichtigste Fehler: Viele Menschen gehen davon aus, dass der Trennungstag entscheidend ist. Tatsächlich zählt für den Zugewinnausgleich der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
Fehlende Indexierung des Anfangsvermögens
Das Anfangsvermögen wird kaufkraftbereinigt – also an die Inflation angepasst. Wer 1990 geheiratet hat und damals 50.000 DM besaß, dessen Anfangsvermögen ist heute kaufkraftbereinigt deutlich höher als der umgerechnete Euro-Betrag.
Unvollständige Erfassung
Es empfiehlt sich, alle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu erfassen – auch wenn du unsicher bist, ob sie relevant sind. Dein Rechtsanwalt oder deine Rechtsanwältin kann dann beurteilen, was in die Berechnung einfließt.
- Frühzeitig anfangen: Beginn mit der Dokumentenbeschaffung, sobald die Trennung feststeht. Viele Anfragen dauern Wochen.
- Drei Spalten anlegen: Strukturier deine Vermögensaufstellung mit je einer Spalte für jeden Stichtag.
- Lücken kennzeichnen: Wenn du einen Wert nicht beschaffen kannst, dokumentier dies. Lücken sind besser als falsche Zahlen.
- Belege aufbewahren: Jeder Wert in der Vermögensaufstellung braucht einen Beleg – Kontoauszug, Versicherungsmitteilung, Gutachten.
Die drei Stichtage bilden das Fundament des Zugewinnausgleichs. Wer sie versteht und systematisch dokumentiert, schafft die Grundlage für eine faire Vermögensauseinandersetzung. Eine vollständige Erfassung aller Werte zu allen drei Zeitpunkten ist aufwendig, aber unverzichtbar.
Für deine individuelle Situation wende dich an deinen Rechtsanwalt oder deine Rechtsanwältin.
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